Von den Besten lernen – aus dem Herzen wirken
Das Erlangen der Professionalität eines guten Arztes, ein tiefes Verständnis für die traditionelle chinesische Kultur, ein Wissen der Grundtheorie der chinesischen Medizin, Kompetenz sowohl in der Theorie als auch in der Praxis, Kompetenz in den modernen Wissenschaften und Technologie, sowohl die Kapazität der Tradition zu beherrschen, wie auch einen kreativen Geist zu besitzen, einen selbstständigen und immer lernenden Geist zu besitzen, kompetent Arbeit in verschiedenen Richtungen wie Prävention, Gesundheitspflege, medizinische Behandlung , Rehabilitation, etc. . Verrichten.
Aktuell:
Generelle Ausbildungsziele
Überblick: Traditionelle chinesische Gesundheitskultur erlernen; Eine gute medizinische Ethik entwickeln; Solide Grundkenntnisse der TCM erwerben; Professionelle TCM-Kenntnisse erhalten, die Fähigkeiten im klinischen Forschungsbereich aufbauen; Selbständig mit gängigen und schwierigen Krankheiten umgehen; einen Innovationsgeist entwickeln.
Masterstudium, auf anspruchsvollem Niveau die fortgeschrittenen fachlichen Kenntnisse, verantwortungsbewusst im medizinischen Forschungsbereich anwenden, sowie sich professionelle Kompetenzen aneignen.
Die dreijährige berufsbegleitete akademische Ausbildung ermöglicht den Studierenden, nach bestandener Prüfung und erfolgreicher Verteidigung ihrer Dissertation einen Master-/Doktortitel in TCM von der Prüfungskommis-sion der NJUCM verliehen zu bekommen.
Zulassungsbedingungen
1. Bachelor of Medicine oder medizinisches Fachdiplom und mehr als 2 Jahre praktische Erfahrung.
2. Es muss eine Lizenz vorliegen, mit der TCM praktiziert werden darf.
3. Kandidaten aus China (Hongkong, Macau und Taiwan) können bei der Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.
Anmeldungsinformationen
Anmeldeunterlagen
– Anmeldungsformular
– Original oder notariell beglaubigte Kopie des Passes
– Original oder notariell beglaubigte Kopie des akademischen Zertifikats höchsten Grades
– Gesundheitszertifikat
– 6 Passfotos
(Falls die Anmeldungsunterlagen unvollständig sind, findet die Zulassungsprüfung nicht statt)
Anmeldefrist
Frühlingsemester 01. April
Herbstsemester 01. Oktober